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Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, wenn Fahrten mit Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E gewerblich durchgeführt werden regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt.
Zielgruppe: Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr
Prüfung: keine
Rechtliche Grundlagen:
Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
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